22.4.2020: DGV Bulletin 17/2020

Liebe Mitglieder. Der DGV beschreibt in seinem neuest Bulletin eine mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen. Neben vielen Punkten worauf wir als Verantwortliche zu achten haben, schreibt er in einer Präambel folgendes, was uns sehr hoffnungsfroh stimmt:

Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland

In den zurückliegenden Tagen haben wir alle gemeinsam erlebt, was Föderalismus auch bedeuten kann: In einzelnen Bundesländern ist, unter strikter Einhaltung besonderer Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz im Hinblick auf COVID-19, ein (eingeschränkter) Golfspielbetrieb wieder möglich. In der Mehrzahl der Bundesländer besteht aber weiterhin nur eine, sich allerdings konkretisierende, Wiedereröffnungsperspektive in den ersten Maitagen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, seit heute auch in Berlin und, so für die nächsten Tage angekündigt, kurzfristig auch in Bremen ist ein Spielbetrieb zugelassen. Nicht in allen Fällen war die Wiederaufnahme des Golfbetriebs dabei völlig störungsfrei, grundsätzlich sind die Verantwortlichen auf den Golfanlagen aber mit großem Ernst und viel Engagement in die „neue“ Aufgabe gestartet und haben insbesondere auch den erwartbaren Andrang so kanalisieren können, dass gegenüber den staatlichen Stellen ein geordneter Einstieg dokumentiert werden kann.

Fast täglich ergeben die Beratungen verschiedener staatlicher Gremien neue Hinweise für eine hoffentlich baldige Wiederaufnahme des Spiels insgesamt in Deutschland.

So hat am Montag erst die Sportministerkonferenz, also alle Sportministerinnen und -minister der Länder, in einer Telefonkonferenz über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg beraten.

Mit einer „geeinten Position“ will die Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30. April 2020, in die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem „ersten Schritt“ solle im Breiten- und Freizeitsport – „gleichermaßen für alle Sportarten“ – der Betrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“.
Man hört in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Sicher ist dieses Datum jedoch nicht.

In diesem Zusammenhang ist stets zu beachten, dass sich Regelungen in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung landesspezifisch unterscheiden können. Achten Sie in nächster Zeit deshalb, neben unseren aktuellen Informationen, ganz gezielt auch auf die Informationen Ihres Landesgolfverbandes.


Bitte beachtet auch die Corona bedingten temporären Änderungen der Regeln:
Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie

Ausgabe von Duschtüchern

Liebe Golferinnen, liebe Golfer

in vielen Lebensbereichen hat die Ressourcenschonung bereits Einzug gehalten und in allen zertifizierten Golfclubs wird diese Philosophie bereits praktiziert und weiterentwickelt.

Wir haben uns daher entschlossen, auch in unserem Golfclub einen diesbezüglichen Beitrag zu leisten.

Der Umwelt zuliebe, möchten wir Euch bitten, von jetzt an Eure Duschtücher von Daheim mitzubringen, um die Anzahl der in Umlauf befindlichen Duschtücher deutlich zu reduzieren.

Die wenigen Duschtücher, die noch im jeweiligen Umkleidebereich liegen, sind ausschließlich für unsere Gäste gedacht, die mit dieser Maßnahme erst vertraut gemacht werden müssen.

Natürlich kann in Ausnahmefällen auch von Mitgliedern auf die clubeigenen Duschtücher zurückgegriffen werden.

Wir vertrauen auf Eure Kooperation bei dieser Maßnahme.

– Der Vorstand –

 

 

Aufruf in Kooperation mit dem Deutschen Golf Verband

Liebe Mitglieder und Gäste,

die Coronakrise bedeutet für jeden von uns eine Situation, wie wir sie noch nie erlebt haben. Unvermeidliche gravierende Einschränkungen für unser aller Leben sind die Folge. Dabei steht uns der Höhepunkt nach Aussagen aller Experten noch bevor. Trotz der offensichtlichen Dramatik scheint der Ernst der Lage noch nicht bei allen und überall in Deutschland in vollem Umfang angekommen zu sein. Solidarisches Befolgen der durch die zuständigen Behörden vorgegebenen Verhaltensmaßregeln kann und muss das Gebot der Stunde für alle sein. Nur so lässt sich die Pandemie zumindest so kontrollieren, dass unser Gesundheitssystem nicht vollends überlastet wird.

 

Lassen Sie uns, als Teil des deutschen Golfsports, gemeinsam Vorbild sein in diesen schweren Zeiten und ein Zeichen der Solidarität und der Vernunft setzen.

 

Wirken Sie energisch auf Ihr Umfeld ein. Sprechen Sie mit Menschen von denen Sie glauben, dass sie den Ernst der Lage noch immer nicht vollends begriffen haben. Appellieren Sie im Interesse aller an die Vernunft und den gesunden Menschenverstand. Wir sind mehr als 640.000 Golfspielerinnen und -spieler in Deutschland. Gemeinsam haben wir die Kraft, etwas positiv zu bewegen. Dazu gehört zum jetzigen Zeitpunkt auch das unbedingte Akzeptieren der erheblichen Einschränkungen jeglichen sozialen Lebens, wo immer das möglich ist; leider im Moment auch das Golfspielen in jeder Form. Sportanlagen jeglicher Art sind im Moment vollumfänglich und für jede Art und Weise der Sportausübung gesperrt.

 

Dieser Aufruf wird in Kooperation mit dem Deutschen Golf Verband von vielen, wenn nicht allen, Golfclubs in Deutschland unter den Mitgliedern bzw. Spielberechtigten verbreitet. Es ist vielleicht nur ein kleiner Beitrag zum Schutz der Volksgesundheit in einer großen Krise, aber auch kleine Aktionen können in ihrer Gesamtheit viel bewirken. Sicher fällt es schwer, auf unser geliebtes Golfspiel für die nächsten Tage und Wochen zu verzichten. Umso mehr wird sich Golf nach überstandener Krise als gesunde sportliche Betätigung in der Natur großer Beliebtheit erfreuen.

Corona – Clubmitteilung – SARS-CoV-2

Liebe Mitglieder und Gäste,

wegen der weiter steigenden Gefahr einer Infektion durch das Coronavirus haben Bundesregierung und die Länder heute am 16.3.2020 ein umfangreiches, einschneidendes Maßnahmenpaket beschlossen.

Dies hat direkte Auswirkungen auf unsere Sportanlage. Schon auf Basis des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW vom 15.03.2020 hatte der Vorstand Entscheidungen getroffen, die jetzt nochmals modifiziert werden mussten:

  1. Bis einschließlich 19. April 2020 wird in unserem Golfclub kein Spielbetrieb stattfinden. Alle bis dahin geplanten Clubveranstaltungen, Turnierspiele und organisierte Zusammenkünfte müssen ausfallen.
  2. Der Platz, seine Übungsanlagen und die Drivingrange dürfen nicht mehr genutzt werden. Die Ordnungsbehörden werden die Einhaltung dieses Verbotes auch kontrollieren.
  3. Alle Trainingseinheiten (wie z.B. Jungendtraining) finden bis auf Weiteres nicht statt.
  4. Das Sekretariat wird für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet sein, nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte die Mailanschrift info@gc-rl.de .
  5. Da die komplette Golfanlage nicht mehr genutzt werden darf, ist die Nutzung der Sanitäranlagen im Ladiescastle und bei den Männern untersagt.
    Die Caddieboxen sind weiterhin zugängig.
  6. Das Restaurant „Streiberger’s im Nölkenhöner’s Hof“ bleibt gemäß den aktuellen Vorgaben des Landes NRW vorerst geöffnet. Hier wird unter anderem auf den geforderten Mindest-Abstand von Tischen geachtet.
  7. Die für den 27. April geplante Jahreshauptversammlung wird verschoben. Ein genauer Termin steht noch nicht fest, wird aber sehr wahrscheinlich im Mai sein.

Wir bitten, zum Schutze der Allgemeinheit, die angeordneten Maßnahmen zu beachten.

Zusammen mit der Firma Sommerfeld werden wir in der Zwischenzeit dafür sorgen, dass – sobald es wieder möglich ist – der Platz sich unseren Mitgliedern und Gästen in einem hervorragenden Zustand präsentiert.

Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns, auf ein baldiges Wiedersehen auf unserer Anlage.

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand