Einladung zur JHV 2024

Heute sind die Einladungen zur Jahreshauptversammlung des Golfclubs Ravensberger Land am 13. Mai 2024, 19 Uhr an die uns genannten E-Mail-Adressen unserer Mitglieder fristgerecht versandt worden.

Alle anderen mit nicht bekannten E-Mail-Adressen werden schriftlich über die uns bekannten Adressen informiert.

Henrik Wittenborn neu im Vorstandsteam

Bekanntlich hatte unser langjähriges Vorstandsmitglied Klaus-Peter “Hermann” Schwärmer seinen Posten zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns, dass wir nunmehr Henrik Wittenborn in unserem Vorstandsteam begrüßen können, den wir in unserer letzten Vorstandssitzung mit den Aufgaben des Vorstands für interne und externe Kommunikation betraut haben.

Henrik hat schon seit geraumer Zeit unsere Auftritte in den sozialen Netzwerken erfolgreich betreut und wird sich ab sofort um die gesamte Öffentlichkeitsarbeit unseres Clubs kümmern.

Er freut sich auf Eure Ideen und Anregungen. Spätestens auf der nächsten JHV wird sich Henrik persönlich vorstellen.

NRW lockert die Corona-Regeln

Für Samstag den 19.2.22 sind folgende Änderungen angekündigt:

 

Ab Samstag den 19.2.22 dürfen also Nichtimmunisierte auch wieder Golf spielen, aber nur mit negativem Test!

Wir halten Euch bei neuen Änderungen informiert.

Update 30.10.20: Verschärfung der Conrona-Maßnahmen durch Bund und Land.

Update 30.10.20: Coronaschutzverordnung vom 30.10.20

§9 (1) liest sich sehr hoffnungsvoll, dass wir unter verschärften Bedingungen weiter spielen dürfen. Wir warten jetzt auf die offizielle Mitteilung des KSB HF, beziehungsweise des Gesundheitsamtes. Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.


28.10.20:

Liebe Mitglieder und Freunde.

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch mit den Ländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen.

Auch unser geliebtes Golf wird von den Einschränkungen betroffen sein.

Bereits ab dem 2. November gilt, dass neben Kontaktbeschränkungen, einem Verbot von Nicht-notwendigen-Reisen und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, Gastronomie und Kneipen schließen müssen, ebenso wie Freizeiteinrichtungen.

Von diesen Maßnahmen ist unsere Gastronomie betroffen. Die Gastro ist ab Montag 2.11. geschlossen.

 

Individualsportarten, alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand sollen aber weiterhin erlaubt sein.

Damit ist also noch nicht ganz klar, ob und in welchem Umfang die Golfanlagen selbst betroffen sind.

Der DGV schreibt dazu:

Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme (Individualsport) auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.

Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet.

Die Maßnahmen sollen bis Ende November befristet sein, nach zwei Wochen ist eine weitere Beratung der Ministerpräsidenten angesetzt.

Wir halten Euch weiterhin informiert!

Bleibt Gesund

Der Vorstand

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020

Die Einladungen zur Jahreshauptversammlung 2020 am 17. August 2020 sind per Email versendet worden. Die Einladungen, welche auf dem Postweg versendet werden müssen kommen in der nächsten Woche.

Update 7.7.20: Gäste aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

Update 7.7.20: Ab sofort können jetzt auch die Bewohner aus dem Landkreis Gütersloh wieder unter den normalen Bedingungen bei uns Golfen.

Die Maßnahmen können daher nun vollständig auf die bereits verhängten Quarantänemaßnahmen für von der Infektion betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sowie im Bedarfsfall ihre Familien begrenzt werden. An die Stelle der heute vom Oberverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzten Maßnahmen für den gesamten Kreis Gütersloh werden daher auch keine auf einzelne Gemeinden des Kreises beschränkte Maßnahmen mehr treten.


Update 29.6.20: Bewohner aus dem Kreis Warendorf können ab Mittwoch den 1.7.20 wieder unter den normalen Bedingungen bei uns golfen. Für Bewohner und Mitglieder von Golfclubs aus dem Kreis Gütersloh bleiben die oben erwähnten Beschränkungen vorerst für eine weitere Woche bestehen.

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies bleibt das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh für eine weitere Woche eingeschränkt. Für den Nachbarkreis Warendorf dagegen laufen Einschränkungen um 0 Uhr in der Nacht zu Mittwoch (1.7.20) aus, wie NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte. Das Corona-Infektionsgeschehen sei demnach mittlerweile wieder unter Kontrolle.


24.6.20: Bewohner und Mitglieder von Golfclubs aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf können ab sofort auf unserer Anlage nur Startzeiten zu Bedingungen ihrer Heimatclubs, bzw. der Golfclubs aus diesen Kreisen buchen.

 

– Der Vorstand –

22.4.2020: DGV Bulletin 17/2020

Liebe Mitglieder. Der DGV beschreibt in seinem neuest Bulletin eine mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen. Neben vielen Punkten worauf wir als Verantwortliche zu achten haben, schreibt er in einer Präambel folgendes, was uns sehr hoffnungsfroh stimmt:

Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland

In den zurückliegenden Tagen haben wir alle gemeinsam erlebt, was Föderalismus auch bedeuten kann: In einzelnen Bundesländern ist, unter strikter Einhaltung besonderer Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz im Hinblick auf COVID-19, ein (eingeschränkter) Golfspielbetrieb wieder möglich. In der Mehrzahl der Bundesländer besteht aber weiterhin nur eine, sich allerdings konkretisierende, Wiedereröffnungsperspektive in den ersten Maitagen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, seit heute auch in Berlin und, so für die nächsten Tage angekündigt, kurzfristig auch in Bremen ist ein Spielbetrieb zugelassen. Nicht in allen Fällen war die Wiederaufnahme des Golfbetriebs dabei völlig störungsfrei, grundsätzlich sind die Verantwortlichen auf den Golfanlagen aber mit großem Ernst und viel Engagement in die „neue“ Aufgabe gestartet und haben insbesondere auch den erwartbaren Andrang so kanalisieren können, dass gegenüber den staatlichen Stellen ein geordneter Einstieg dokumentiert werden kann.

Fast täglich ergeben die Beratungen verschiedener staatlicher Gremien neue Hinweise für eine hoffentlich baldige Wiederaufnahme des Spiels insgesamt in Deutschland.

So hat am Montag erst die Sportministerkonferenz, also alle Sportministerinnen und -minister der Länder, in einer Telefonkonferenz über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg beraten.

Mit einer „geeinten Position“ will die Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30. April 2020, in die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem „ersten Schritt“ solle im Breiten- und Freizeitsport – „gleichermaßen für alle Sportarten“ – der Betrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“.
Man hört in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Sicher ist dieses Datum jedoch nicht.

In diesem Zusammenhang ist stets zu beachten, dass sich Regelungen in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung landesspezifisch unterscheiden können. Achten Sie in nächster Zeit deshalb, neben unseren aktuellen Informationen, ganz gezielt auch auf die Informationen Ihres Landesgolfverbandes.


Bitte beachtet auch die Corona bedingten temporären Änderungen der Regeln:
Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie