Der Kreissportbund Herford informiert (nicht nur für Golfer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am vergangenen Freitag informierten wir Sie über die Neuerungen in der Corona-Schutzverordnung (Anhang) mit Gültigkeit ab 8.03.2021.

Wie Ihnen bekannt ist, kann in NRW Sport und Bewegung „unter freiem Himmel“ (CoronaSchVO § 9) für folgende Personen (wieder) ausgeübt werden:

  • Höchstens 5 Personen aus max. 2 verschiedenen Hausständen oder ausschließlich Personen des eigenen Hausstandes
  • Ausbildung im Einzelunterricht (mit Trainer/-in bzw. Übungsleiter/-in)
  • Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter von bis zu einschließlich 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
  • Räumlichkeiten: Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden oder Duschen ist weiterhin untersagt.
  • Reitsport: Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch weiterhin in geschlossenen Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei jedoch untersagt.

Es gab im organisierten Sport offensichtlich Unstimmigkeiten darüber, wie groß der Abstand zwischen den Personen bzw. Personengruppen mindestens sein muss, um die Vorgaben der Schutzverordnung einzuhalten.

Hier unsere Ergänzung für Ihre Planung: Trainierende einer Gruppe müssen während ihres Trainings einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten, während sie einen Mindestabstand von 5 m zu einer anderen Trainingsgruppe nicht unterschreiten dürfen.

 Darüber hinaus haben wir Informationen erhalten, dass es in der Stadt Bielefeld schon jetzt möglich sei, ein Mannschaftstraining unter Vorlage von negativen Corona-Schnelltests für Personen über 14 Jahre auszurichten. Unsere Nachfrage bei der Stadt Bielefeld hat ergeben, dass es sich hierbei um eine Fehlmeldung handelt. Diese Möglichkeit ist frühestens im vierten Öffnungsschritt ab dem 22.03.2021 geplant; dann jedoch abhängig von der 7-Tage-Inzidenz (<50 oder >50-100). Deshalb bleibt vorerst der zweite Öffnungsschritt (s. oben) in Nordrhein-Westfalen aktuell.

Absage aller Ligaspiele in NRW

Der Golfverband NRW sagt Ligaspiele AK 30/50/65 u. Jungendliga 2020 ab.

Rundschreiben 16 Absage Ligasysteme 2020

DGV-Information: Claus M. Kobold zur Wiedereröffnung

 

Deutschland darf wieder Golfspielen. Mit der bundesweiten Öffnung der Golfanlagen wendet sich DGV-Präsident Claus M. Kobold an die Golferinnen und Golfer.

 

Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer,

es ist vollbracht! Deutschland darf wieder Golf spielen. Die Zeit des Darbens ist, spätestens am Montag, endlich vorbei. Es war eine äußerst harte Zeit und es liegt nun an uns allen, dass sie so schnell nicht wiederkommt. Wir, die Clubverantwortlichen, der Dachverband, die Landesgolfverbände und viele Golferinnen und Golfer haben gemeinsam erfolgreich dafür gekämpft. Lassen Sie uns jetzt zusammen in eine verkürzte Saison starten, die wir mit Disziplin und sorgfältiger Einhaltung aller Vorgaben der Behörden zu einem Golffest machen.  Die Lust auf Golf, die Freude am Sport unter freiem Himmel ist so groß wie noch nie. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der Golfsport als kontaktlose Freiluftsportart bietet. Motivieren Sie Freunde und Bekannte, gerade jetzt den Golfsport kennenzulernen, in einer Zeit, in der viele andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung noch unter Corona-Restriktionen leiden.

Als Präsident des Deutschen Golf Verbandes bin ich glücklich über die Öffnung unserer Anlagen, möchte diese Gelegenheit aber auch nutzen, um ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Virus noch lange nicht besiegt ist. Die Gefahr eines Wiederaufflammens der Pandemie ist groß. Auch Golfer sind nicht immun. Der DGV hat gemeinsam mit den zuständigen offiziellen Stellen Richtlinien für den Betrieb von Golfanlagen in Coronazeiten herausgegeben, die von den Ordnungsbehörden eng überwacht werden. Deswegen möchte ich Sie alle an dieser Stelle bitten, solidarisch zu sein und Vorgaben Ihres Clubs akribisch einzuhalten, sonst sind die Golfanlagen auch ganz schnell wieder geschlossen.

Liebe Golffreundinnen und Golffreunde, genug der Mahnungen, lassen Sie uns das erste Golfwochenende gemeinsam genießen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Spiel.

 

Ihr Claus M. Kobold

– Präsident Deutscher Golfverband –

Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 02.05.2020 um 17:00 Uhr

Folgende Stellungnahme ist auf den Seiten des Landesgolfverbandes NRW zu lesen:


Liebe Mitglieder,

am 30. April haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten sich nicht mit dem Thema Lockerung der Verbote für den Breiten- und Freizeitsport befasst. Die von uns allen erhoffte Öffnung der Golfanlagen blieb aus. Das Thema wurde auf den 6. Mai vertagt. Wir als Golfverband NRW sind enttäuscht.

Trotz der intensiven Lobbyarbeit des DGV auf Bundesebene und des Golfverbandes auf Landesebene müssen wir leider feststellen, dass Lockerungen des Amateur- und Breitensports im allgemeinen sowie die Freiluftsportarten im Besonderen von der Politik im Bund und in NRW zurückgestellt werden.

Unsere Geschäftsstelle haben seitdem zahlreiche emails erreicht, in denen wir zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens aufgefordert werden. Dazu ist folgendes klarzustellen:

Das Präsidium hat sich in den letzten Wochen mehrfach mit der Frage befasst, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten für uns als Verband bestehen, gegen die Schließung der Golfanlagen vorzugehen. Nach Auffassung des Präsidiums hätte ein durch den Golfverband NRW angestrengtes gerichtliches Verfahren schon deswegen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da der Golfverband NRW nicht Betreiber einer Golfanlage und damit nicht unmittelbar von dem Verbot Betroffener ist. Die bloß mittelbare Betroffenheit über unsere Mitglieder und Aktiven reicht nicht aus.

Soweit wir auf ein von dem Bayerischen Golfverband angestrengtes Verfahren hingewiesen werden, ist nach unseren Informationen, der Bayerische Golfverband nicht Antragssteller dieses Verfahrens, sondern vielmehr eine Betreibergesellschaft, die das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Kosten führt.

Nach unserer Kenntnis ist vor den zuständigen Gerichten in NRW bereits ein von verschiedenen Personen angestrengtes sog. Eilverfahren anhängig. Ein weiteres Verfahren wird nach unseren Informationen aktuell vorbereitet. Wir hoffen auf eine zeitnahe Klärung der offenen Rechtsfragen durch die Gerichte. Der Golfverband NRW ist grundsätzlich bereit, derartige Verfahren, soweit sie im Interesse unserer Mitglieder liegen, angemessen zu unterstützen.

Bei aller nachvollziehbaren Enttäuschung und Frustration über die Schließungen der Golfanlagen und die Entscheidungen der Politik, auf die wir als Golfverband leider keinen Einfluss haben, möchten wir Sie darum bitten, die Grundregeln des menschlichen Anstands und des Umgangs, insbesondere gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle zu wahren. Das war in der Vergangenheit leider nicht immer der Fall. Vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Das Präsidium


 

Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie

Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie (anknüpfend an Festlegung des R&A), übersetzt und veröffentlicht durch den Deutschen Golf Verband (gilt bis auf Widerruf)

20 04 22 Covid 19 Richtlinien Zu Den Regeln DGV

GV NRW 14.4.2020: Weiteres Vorgehen mit Verbandswettspielen 2020

Bis einschl. 30. Mai 2020 werden keine NRW-Wettspiele (Liga und Einzelwettspiele) durchgeführt.

Hier das Schreiben des GVNRW:

2020 Rundschreiben 13 (003)

09.04.2020: Golfverband NRW, Schreiben an die NRW-Landesregierung

Kontrollierte Ausübung von „Individualsport im Freien“ auf Sportstätten – Bitte um teilweise Öffnung aller Golfanlagen in Nordrhein-Westfalen auf Basis der Corona-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das in der Anlage beigefügte Schreiben an unsere NRW Landesregierung haben wir am 08.04.2020 versendet. In Absprache mit dem DGV und den Landesgolfverbänden glauben wir, dass der Zeitpunkt, dieses Schreiben auf den Weg zu bringen, nun richtig gewählt ist.

Wir wünschen Ihnen, trotz Corona,  ein schönes Osterfest !
Bleiben Sie gesund !

Mit den besten Grüßen aus Krefeld
GOLFVERBAND NORDRHEIN WESTFALEN e.V.
André Pastoors
Geschäftsführer

GVNRW Schreiben STK 08 04 2020

6.4.2020: DGV regt Lockerung an – DGV Bulletin 14/2020

Liebe Mitglieder!

Individualsport im Freien unter Einbeziehung kontrollierter Ausübung auf Sportstätten soll in absehbarer Zukunft wieder möglich werden.

DGV Bulletin Nr. 14 Vom 6. April 2

Und hier ist das erwähnte Anschreiben:

Politische Entscheidungstraeger 06.04.2020 1