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Unser Gastronom kämpft weiter

Am Anfang diesen Jahres hat Daniel Streiberger mit seinem Team um Abi unsere Gastronomie mit viel Elan und Enthusiasmus übernommen. Und dann schlug SARS-Cov2 zu.

Aber Daniel kämpft weiter und sieht positiv in die Zukunft, besonders wo sich jetzt die Anzeichen mehren, dass die Gastronomie so langsam unter strengen Bedingungen wieder aufmachen darf.

Er bereitet sich sich auf Öffnung des Golfclubs vor:

Hier sein Schreiben an alle Firmen und den Einzelhandel in Enger: (Das Schreiben ist vor der Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen entstanden)

Streiberger Anschreiben Enger

Golfen wieder erlaubt ab 7.5.20 (Update)

UPDATE 07.07.20: Keine Beschränkung mehr für Gäste aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

UPDATE 30.5.20: Neue Zusammenfassung der aktuellen Vorgaben und Regeln zum Spielbetrieb

Änderungen der Coronavorgaben:
Waschstation ist frei gegeben
Putting- und Chippinggrün dürfen jeweils von 10 Personen gleichzeitig benutzt werden.

 

UPDATE 29.6.20: Hinweise für Gäste aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

UPDATE 24.6.20: Hinweise für Gäste aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

UPDATE 08.6.20: Neue Zusammenfassung der aktuellen Vorgaben und Regeln zum Spielbetrieb

UPDATE 28.5.2020: Landesregierung NRW: Änderungen ab dem 30.05.2020

UPDATE 24.5.20: Neue Zusammenfassung der aktuellen Vorgaben und Regeln zum Spielbetrieb

UPDATE 20.5.20: Absage aller Ligaspiele AK 30/50/65 u. Jugend in NRW

UPDATE 18.5.20, 21:46: Jugendtraining startet 2020

UPDATE 13.5.20, 21:31: Ab sofort dürfen Gäste unseren Platz spielen.

UPDATE 12.5.20, 01:30: Alle Turniere laut Spielkalender 2020 im Mai abgesagt.

UPDATE 12.5.20, 01:30: Zusammenfassung der aktuellen Vorgaben und Regeln zum Spielbetrieb. 

UPDATE 10.5.20, 13:16: 4er-Flights ab Montag 11.5 möglich. Technische Umstellung erfolg in der Nacht von Sonntag auf Montag.

UPDATE 10.5.20, 13:15: Gastro öffnet ab Montag 11.5.20, 14 Uhr

UPDATE 10.5.20, 13:15: neuer Newsletter versendet.

 

UPDATE 6.5.20, 22:51: Der Platz wird am Donnerstag den 7.5.20 um 13 Uhr geöffnet. Startzeitbuchungen ab 9:00 Uhr möglich.

 

Nach der Pressekonferenz von Ministerpräsident Laschet sind Freiluftsportarten ab dem 7.5.20 wieder erlaubt.

Für unsere Club gelten aber bis auf weiteres die alten Verordnungen von NRW, bis diese widerrufen werden.

Erst dann kennen wir die Rahmenbedingungen wie z.B. Anzahl Teilnehmer in den Flights usw.. Wir warten auf diese Verordnung und informieren euch umgehend über Änderungen.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist Spielen auf dem Platz verboten.

Wir rechnen mit einer Platzöffung gegen 13 Uhr am 7.5.20,  und Buchungsmöglichkeiten ab 9 Uhr

Vorabinformation über mögliche Richtlinien zur Wiedereröffnung unseres Platzes

Liebe Mitglieder,

wir alle hoffen, dass nach der heutigen Bund-Länder-Konferenz der Termin bekannt gegeben wird, ab wann wir endlich wieder mit Golfschlägern ausgestattet unseren Platz zum Spielen betreten dürfen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die gesetzlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen noch unbekannt. Sobald die Genehmigung der Landesregierung erteilt ist, wird in Rücksprache mit dem Ordnungsamt abgestimmt, wie die besprochenen Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Einschränkungen umgesetzt werden.

Der GC Ravensberger Land e.V. bereitet aktuell die Rückkehr zum Spielbetrieb auf Grundlage der von den Golfverbänden erarbeiteten „Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen“ vor.

Über folgende – zum jetzigen Zeitpunkt – noch unverbindliche Maßnahmen möchten wir vorab schon mal informieren:

Startzeiten
Um den Zutritt zum Golfplatz zur Sportausübung sowie den Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn der Sportausübung und Trennung der jeweils zulässigen Spieler zu steuern, wurde ein Startzeitensystem über Campo-Golf installiert.

  • Grundsätzlich gilt: Start nur an Tee 1, kein Einschneiden und Abkürzen

Die Startzeiten können über folgende Wege gebucht werden:

  • Bevorzugt über Startzeitenbuchungs-App campo-golf.de
  • Alternativ telefonisch ausschließlich unter  05224 79751
  • Eine Buchung über andere Wege wie z.B. per E-Mail, Anrufbeantworter oder Messenger ist nicht möglich.
  • Die Startzeitenbuchung kann vorerst auch nur unter bestimmten Buchungsregeln erfolgen. Diese können im Ganzen auch erst nach erfolgter Erlaubnis zur Wiedereröffnung und den erfolgten Bestimmungen festgelegt werden. Grundlegende Buchungsregeln werden aber sein:
    -Gestartet werden kann nur als Einzelspieler oder in 2er-Flights
    -Buchungen können für Mitglieder frühestens 3 Tage im Voraus erfolgen!
    -Unter der Woche: Zwei Startzeiten, für berufstätige Mitglieder sind die Buchungszeiten ab 16 Uhr vorbehalten
    -Am Wochenende: Eine Runde auf dem 18-Lochplatz (18 Loch) ), hierzu zählen auch 8 und 12 Löcher
    -Grundsätzlich nur eine Buchung pro Tag!
    -Ein Spieler kann immer seinen Flightpartner/in mitbuchen. Dieser kann über die Namenssuche ausgewählt werden, wenn er/sie im System vorhanden ist.
    -Ist er/sie nicht im System vorhanden, muss der Name und die DGV Ausweisnummer bereitgehalten werden. Die Angabe der Ausweisnummer ist Pflicht. (Die Buchungsbeschränkungen werden live geprüft und gelten auch wenn ein anderer mich einbucht!)

Mitglieder, die sich bisher zur Buchung von Turnieren noch nicht registriert haben, können sich hier vorab registrieren: campo-golf


Auf der Runde ist die Benutzung folgender Gegenstände untersagt:

  • Ballwäscher, Bunkerharken und Fahnenstock (Geputtet wird mit Fahne im Loch)

Benutzung der Übungsanlagen

  • Begrenzung der Nutzung von Abschlägen auf der DrivingRange
  • Begrenzung der Personenanzahl auf der Drivingrange
  • Zugangsbeschränkungen (bestimmte Personenanzahl) auf dem Putting- und Chippinggrün)
  • Zugangsregelung zur Drivingrange und Abschlag 1

Zutritt zum Sekretariat

  • Ist nur maximal zu zweit und mit Schutzmaske zulässig!

Sanitäreinrichtungen und Umkleiden

  • Die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist vorerst untersagt.
  • Die Toiletten sind geöffnet.

Caddiehalle

  • Die Caddiehalle ist geöffnet, es sind die Abstände einzuhalten. Wir empfehlen eine maximale Anzahl von 12 Personen in der Caddiehalle.
  • Wir empfehlen die Mitnahme des Golfequipments, um möglichst nahe Begegnungen und Ansammlungen in der Caddiehalle zu vermeiden!

Nach Beendigung der Runde

  • Sobald die Runde beendet ist, bitten wir um ein schnelles Verlassen der Anlage.

 

Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich sanktioniert! Es erfolgt eine mehrmals tägliche Platzkontrolle. 

Sobald eine Genehmigung der Landesregierung NRW mit Bekanntgabe der Voraussetzungen sowie des offiziellen Startpunktes zur Wiedereröffnung unserer Anlage erteilt ist, werden wir „Richtlinien für das Golfspiel auf den Plätzen des GC Ravensberger Land  e.V.“ veröffentlichen.

Jedes Mitglied wird per E-Mail (Newsletter), bei hinterlegter E-Mail-Adresse, im Detail über die Regelungen unterrichtet. Die Richtlinien werden auch auf unserer Homepage sowie zahlreich im Aushang auf unserer Anlage veröffentlicht.

Hoffentlich können wir uns bald wieder ein schönes Spiel wünschen.

Bleiben Sie gesund!

 

Sekretariat

Zur Vorbereitung auf den heiß ersehnten Restart unseres Clubs sind auch Veränderungen im Clubbüro notwendig geworden. Als festen Schutz für alle wurden Trennscheiben eingebaut.

 

Beschreibung der Registrierung bei Campo-Golf

Update 28.5.2020: Modifizierte Beschreibung der Registrierung bei Campo.

Update 14.5.2020: Unsere Tipps & Tricks zu Campo seht ihr hier: Tipps und Tricks

Update 10.5.2020: Campo hat mittlerweile eine Seite mir Fragen und Antworten aufgebaut. Die befindet sich hier: Campo Hilfe & Support

 

577 Mitglieder haben sich bereits vollständig in der Startzeitenbuchung von campo-Golf angemeldet. Das ist sehr bemerkenswert!!

Die Dunkelziffer soll auch noch wesentlich höher sein, aber diese Mitglieder haben ihre DGV-Nr wohl nicht eingetragen.

Wir haben trotz dieses Erfolges eine Handlungsanweisung geschrieben. Die könnt ihr hier lesen und auch runter laden.

Registrierung Bei Campo Golf 200528

30.4.2020: DGV Bulletin 18/2020

Grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports auf Mittwoch, 6. Mai vertagt.


Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland
(Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Stand 4.5.2020, 00:00 Uhr)

Hier darf bereits wieder unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen Golf gespielt werden:
• Berlin
• Brandenburg
• Bremen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Rheinland Pfalz
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein (Das allgemeine Einreiseverbot nach SH zu touristischen Zwecken gilt ausdrücklich nicht (!) für die Ausübung kontaktarmer Sportarten!)
• Thüringen

Hier ist bereits eine Öffnung in Aussicht gestellt:
• Niedersachsen (Outdoor-Sport, wenn 1,5 Meter eingehalten, ab 6. Mai zulassen)

Hier müssen die Golfanlagen bis auf weiteres geschlossen bleiben, weitere Informationen sollen am 6. Mai folgen:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Hamburg
• Hessen
• Nordrhein-Westfalen

Diese Liste wurde nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, der DGV übernimmt für die Inhalte keine Gewähr. Ihr Inhalt unterliegt eventuell Änderungen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung und bei Ihren Landesgolfverbänden, ob und unter welchen Auflagen ein Spielbetrieb in ihrem Bundesland erlaubt sein mag.
Beachten Sie stets, dass die Zulassung des Spielbetriebs unter Auflagen erfolgen oder unter dem Vorbehalt erteilter Ausnahmegenehmigungen vor Ort stehen kann.


Grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports auf Mittwoch kommender Woche, 6. Mai vertagt.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, die auf das Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin folgte, wurde darüber informiert, dass eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports erst in der kommenden Woche am Mittwoch, den 6. Mai fällt.

Beabsichtigt sei, dann ein Paket von Maßnahmen zu verabschieden, zu dem auch die Zulassung „bestimmter sportlicher Betätigungen“ gehören soll. Grundlage wird das Konzept der Sportminister der Länder sein, das bereits der Bundesregierung vorliegt. In dieses Konzept sind auch sportartspezifische Leitlinien, wie die des Deutschen Golf Verbandes (DGV) und der dabei mit ihm kooperierenden weiteren Golfverbände eingeflossen.

Der DGV-Vorstand zwar hat weiterhin Verständnis für die Bedeutung einer abgestimmten Strategie, ist aber der Überzeugung, dass die unverständliche Entscheidung in der Kanzlerinnenrunde, auch Golf noch warten zu lassen, allein dem übergeordneten Umstand zu verdanken ist, „Stückwerk zu verhindern“. Dafür spricht auch, dass die Sportminister der Länder sich in ihrer Telefonkonferenz bereits am vergangenen Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden hatten.

Vor diesem Hintergrund wird darauf zu achten sein, ob beispielsweise die Erklärung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, Sport im Freien ab den 4. Mai zulassen zu wollen, noch Bestand haben wird, gleiches gilt für den sächsischen Innenminister, der noch gestern erklärte, Vereinssport im Freien ab kommender Woche wieder zuzulassen.

Dies illustriert erneut, dass die wirklich endgültige Entscheidung letztlich Ländersache ist. Informieren Sie sich deshalb, ungeachtet des heute unbefriedigenden Ausgangs der Beratungen, auf der Internetseite Ihrer Landesregierung, ob es weiterführende Entscheidungen in den nächsten Tagen gibt. Im Anhang finden Sie zudem eine Liste mit dem Überblick über den zugelassenen Spielbetrieb nach Bundesländern, die auch am Wochenende regelmäßig aktualisiert wird.

 


Dies ist ein Auszug aus dem Bulletin 18/2020 des DGV

Zwischen 17 und 18

Was für einen riesigen Bunker haben sich die vom Ravensberger Land denn da ausgedacht?

So werden alle gedacht haben, die über unseren wunderschönen Platz spaziert sind.

Mitnichten Bunker!!

Eine wunderschöne große Blumenwiese entsteht dort wo einst ein hässliches Rough zwischen dem Grün der 17 und Abschlag der 18 lauerte.

Auch dank der großzügigen Spenden von 2 Mitgliedern konnten wir dieses Projekt durchführen und dort wird man am Ende einer Runde einen nicht nur schönen sondern vielleicht notwendigen versöhnlichen Ausblick haben.

Die Arbeiten sind abgeschlossen und wir warten jetzt auf das Werk der Natur.
Mit dem angefallenen Erdgut wurde der “Teich” der Übungsbahn 3 gefüllt. Hier entsteht jetzt ein anschaulicheres Hindernis.

Ausheben

Der ehemalige “Teich” an der Übungsbahn 3

Die beiden können immer gut besichtigen.

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Ein kleiner Nachsatz ist vielleicht notwendig. Die Blumenwiese ist eine Spielverbotszone (der Begriff ist ja selbsterklärlich)

22.4.2020: DGV Bulletin 17/2020

Liebe Mitglieder. Der DGV beschreibt in seinem neuest Bulletin eine mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen. Neben vielen Punkten worauf wir als Verantwortliche zu achten haben, schreibt er in einer Präambel folgendes, was uns sehr hoffnungsfroh stimmt:

Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen in Deutschland

In den zurückliegenden Tagen haben wir alle gemeinsam erlebt, was Föderalismus auch bedeuten kann: In einzelnen Bundesländern ist, unter strikter Einhaltung besonderer Regelungen zum Gesundheits- und Infektionsschutz im Hinblick auf COVID-19, ein (eingeschränkter) Golfspielbetrieb wieder möglich. In der Mehrzahl der Bundesländer besteht aber weiterhin nur eine, sich allerdings konkretisierende, Wiedereröffnungsperspektive in den ersten Maitagen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, seit heute auch in Berlin und, so für die nächsten Tage angekündigt, kurzfristig auch in Bremen ist ein Spielbetrieb zugelassen. Nicht in allen Fällen war die Wiederaufnahme des Golfbetriebs dabei völlig störungsfrei, grundsätzlich sind die Verantwortlichen auf den Golfanlagen aber mit großem Ernst und viel Engagement in die „neue“ Aufgabe gestartet und haben insbesondere auch den erwartbaren Andrang so kanalisieren können, dass gegenüber den staatlichen Stellen ein geordneter Einstieg dokumentiert werden kann.

Fast täglich ergeben die Beratungen verschiedener staatlicher Gremien neue Hinweise für eine hoffentlich baldige Wiederaufnahme des Spiels insgesamt in Deutschland.

So hat am Montag erst die Sportministerkonferenz, also alle Sportministerinnen und -minister der Länder, in einer Telefonkonferenz über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg beraten.

Mit einer „geeinten Position“ will die Sportministerkonferenz am Donnerstag, 30. April 2020, in die Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel gehen. In einem „ersten Schritt“ solle im Breiten- und Freizeitsport – „gleichermaßen für alle Sportarten“ – der Betrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten „Freiluftsportanlagen“.
Man hört in diesem Zusammenhang aus verschiedenen Kreisen, dass immer wieder der 4. Mai als möglicher Termin genannt wird. Sicher ist dieses Datum jedoch nicht.

In diesem Zusammenhang ist stets zu beachten, dass sich Regelungen in Zusammenhang mit der Wiedereröffnung landesspezifisch unterscheiden können. Achten Sie in nächster Zeit deshalb, neben unseren aktuellen Informationen, ganz gezielt auch auf die Informationen Ihres Landesgolfverbandes.


Bitte beachtet auch die Corona bedingten temporären Änderungen der Regeln:
Zulässige Abänderungen der Golfregeln während der Corona-Pandemie