Update 30.10.20: Coronaschutzverordnung vom 30.10.20
§9 (1) liest sich sehr hoffnungsvoll, dass wir unter verschärften Bedingungen weiter spielen dürfen. Wir warten jetzt auf die offizielle Mitteilung des KSB HF, beziehungsweise des Gesundheitsamtes. Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
28.10.20:
Liebe Mitglieder und Freunde.
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch mit den Ländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen.
Auch unser geliebtes Golf wird von den Einschränkungen betroffen sein.
Bereits ab dem 2. November gilt, dass neben Kontaktbeschränkungen, einem Verbot von Nicht-notwendigen-Reisen und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, Gastronomie und Kneipen schließen müssen, ebenso wie Freizeiteinrichtungen.
Von diesen Maßnahmen ist unsere Gastronomie betroffen. Die Gastro ist ab Montag 2.11. geschlossen.
Individualsportarten, alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand sollen aber weiterhin erlaubt sein.
Damit ist also noch nicht ganz klar, ob und in welchem Umfang die Golfanlagen selbst betroffen sind.
Der DGV schreibt dazu:
Aktuell gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme (Individualsport) auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird unsere Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.
Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet.
Die Maßnahmen sollen bis Ende November befristet sein, nach zwei Wochen ist eine weitere Beratung der Ministerpräsidenten angesetzt.
Wir halten Euch weiterhin informiert!
Bleibt Gesund
Der Vorstand