Golfplätze bleiben geschlossen

23.12.20:

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb unter anderem auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Anders als bis dahin ist jetzt auch der im Freien stattfindende Individualsport auf Sportanlagen nicht mehr möglich. Die Antragsteller, der Mitglied in einem Düsseldorfer Golfclub ist, hatte geltend gemacht, von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf gehe keine Gefahr der Verbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus aus.

Den gesamten Bericht könnt ihr hier lesen: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts

Der 4. Advent ist vorbei …

und schon schmücken unsere Drivingrange 4 Lichter mit zusammen 16.000 K und somit 156.400 lm.

Wenn denn dann wieder gespielt werden darf können wir auch im Dunkeln trainieren!

Wir freuen uns auf die nächste Saison!

Aktuelle Spielbedingungen für unsere Vollmitglieder im GC Rehburg-Loccum

Unser Partnerclub Rehburg-Loccum erlaubt unseren Vollmitgliedern unter den aktuellen Corna-Bedingungen seinen Platz zu spielen.

Nur noch unsere Mitglieder dürfen als Gäste den Platz in Rehburg-Loccum nutzen, alle anderen Gäste sind außen vor!

Bitte beachtet folgendes:

  • Das Clubbüro ist geschlossen
  • Reservierungen (5 Tage im Voraus) sind ausschließlich per E-Mail ( info@gcrl.de ) möglich und werden auch per E-Mail bestätigt.
  • Zum Schutz der eigenen Mitglieder sind aber nur einige Startzeiten für uns pro Tag möglich.
  • Ein „Verweilen“ auf der Anlage ist strikt untersagt.

Mehr Infos im Facebook-Post des Clubs.

Land NRW: Golf spielen verboten.

Mit in Kraft treten der Coronaschutzverordnung vom 14.12.20, gültig ab 16.12.20 ist das Golf spielen verboten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von Sonntag in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen.

„Die Zahlen der letzten Wochen haben verdeutlicht, dass unsere bisherigen Maßnahmen zwar geholfen haben, um den massiven Anstieg der Neuinfektionen zu durchbrechen. Sie haben aber nicht gereicht, um den Trend im Infektionsgeschehen umzukehren. Und das ist dringend nötig. Wir werden daher den MPK-Beschluss konsequent umsetzen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die neuen Regeln werden uns allen viel abverlangen – gerade in dieser Jahreszeit. Wir sind soziale Wesen. Solch massive Kontaktbeschränkungen – noch dazu an Weihnachten – liegen nicht in unserer Natur. Das Virus ist aber auch an Heiligabend ansteckend. Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, diszipliniert, aber auch mit einem offenen Auge für unsere Mitmenschen durch den Lockdown zu gehen.“

Zusätzlich zu den Regelungen, die bereits zum 1. November 2020 in Kraft getreten sind („Lockdown light“) gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, folgende Regelungen:

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Nachlesen der Mitteilung hier: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer

 

Nachzulesen ist die aktuelle Coronaschutzverordnung hier: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210212_coronaschvo_ab_14.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Platz wieder geöffnet

Unser Platz kann ab dem 12.12.20 wieder gespielt werden.

Update 7.12.20: Umstellung der Handicaps

Update 7.12.20:

Der DGV hat die Umrechnung vorgenommen, leider hat es bei Stammblättern mit sehr wenigen Ergebnissen eine unzutreffende Berechnung gegeben. Das Problem wird aktuell behoben und anschließend werden diese Scoring Records neu berechnet und veröffentlicht. Wir bitten hier noch um ein paar Tage Geduld.

Die Handicaps bei 20 vorhandenen vorgabewirksamen Turnieren sind schon berechnet. Diese können bereits unter https://www.golf-dgv.de/ abgerufen werden. Hier findet ihr auch weitere Infos zum World-Handicap-System.

Konvertierung der EGA-Vorgabe in einen WHI (Klick hier)

Die Neuerungen in Kürze

EGA-Vorgabensystem (bisher) World Handicap System (neu)
EGA-Vorgabe (World-)Handicap-Index (WHI/HCPI)
Spielvorgabe Course-Handicap
Vorgabenwirksam (vgw) Handicap-relevant (HR)
Vorgabenfortschreibung Durchschnittsberechnung des Handicaps
Streichloch (bei zu vielen Schlägen) Gewertetes Bruttoergebnis
Vorgabenklassen / Pufferzonen entfällt vollständig
Grundlage: Stableford-Nettopunkte Grundlage: Score Differential (SD)
EDS RPR (registrierte Privatrunden)
EDS nur für Vorgabenklassen 2 – 6 RPR für alle Spieler
9-Loch vgw nur für Vorgabenklassen 2 – 6 9 Loch HR für alle Spieler
vgw oder nicht vgw Turniere Alle Einzel-Zählspiel-Formate in der Spielsaison sind HR

Update 24.11.20:

Der DGV informierte uns folgendermaßen:

die Umstellung auf das neue World Handicap System (WHS) läuft. Bereits jetzt sind mit großem Aufwand mehr als 20 Millionen Stammblatteinträge, das bisherige Handicap betreffend, für die neuen Anforderungen konvertiert und in WHS-Daten übertragen worden.

Gerne hätte der DGV den neuen Wert auch bereits, wie angekündigt, den Golfspielerinnen und -spielern auf der golf-dgv.de bereitgestellt. Aus rein rechtlichen Gründen ist das zurzeit bis mindestens zum 1. Dezember noch nicht möglich. Wir sind bemüht die Situation so schnell wie möglich zu klären und informieren Sie dazu zu gegebener Zeit.


22.11.20:

Der DGV konvertiert momentan die aktuellen EGA-Vorgaben in den World Handicap Index. Hier ein Video zum mehr oder weniger besseren Verständnis dieser Konvertierung:

Konvertierung der EGA-Vorgabe in einen WHI (Klick hier)

Das neue Handicap könnt ihr dann demnächst unter https://www.golf-dgv.de/ nachschauen. Dort gibt es auch noch weitere Informationen zum World Handicap System.

Auflademöglichkeiten für die Ballkarten

Liebe Mitglieder,

das Clubbüro ist bis Ende Januar 2021 geschlossen. Wir sind aber auf jeden Fall per Mail über info@gc-rl.de erreichbar; nach Abstimmung per Mail auch persönlich.

Um Ballkarten aufladen zu können, ist das Clubbüro am

Samstag, den 05. Dezember 2020 und

Samstag, den 12. Dezember 2020

jeweils von 13:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Wir bitten um Verständnis, dass keine Kartenzahlung möglich ist.

Bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand

Coronaschutzverordnung und eine Änderung der Interpretation

Heute erhielten wir die Nachricht vom LSB GVNRW, dass durch eine neue Auslegung der Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.20 ein Einzelunterricht beim Trainer ab sofort nicht mehr möglich ist, auch wenn es sich um eine 1:1 Situation handelt.

Wir halten Euch weiter informiert.