Petition: Wir wollen gemeinsam den Golfern in NRW das Golfen ermöglichen

Liebe Golfplatzbetreiber, liebe Golfclubs in Nordrhein-Westfalen,

wir alle haben die Corona-Pandemie von Beginn an ernst genommen und im Jahr 2020 viele Einschränkungen hinnehmen müssen. Wir haben die Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte für Golfanlagen umgesetzt, die Spielergruppen begrenzt, die Clubhäuser, die Gastronomie und letztlich unsere Golfplätze geschlossen.

Dabei wissen wir: Golf ist ein hygienischer, sicherer, kontaktloser Individualsport. Wir wollen vermeiden, dass wir wenig sinnvolle Regelungen befolgen müssen, die uns und unseren Mitgliedern eher schaden als nützen.

Wir wollen dass es möglich ist, dass auf unseren Anlagen in Nordrhein-Westfalen zumindest 2er-Flights spielen dürfen. Wir denken, dass es im Sinne des Infektionsschutzes mehr Gründe dafür als dagegen gibt.

Deshalb haben wir eine Online-Petition an die Landesregierung NRW gestartet, um auf die Situation aufmerksam zu machen.

Online-Petition an die Landesregierung NRW: “Golf während Corona in NRW in 2er Flights erlauben”
https://www.openpetition.de/petition/online/golf-waehrend-corona-in-nrw-in-2er-flights-erlauben

Bitte unterzeichnen Sie die Online-Petition und senden sie an Ihre Mitglieder. Lasst uns zusammen, die wir alle den Golfsport lieben, dafür einsetzen, dass unser gemeinsames Anliegen erfüllt wird.

Gemeinsam sind wir stark
Mit freundlichen Grüßen
Ute und Franz Ludwig Schulze Kersting

Tel: 02389 53 90 60
Handy 0151 546 90 201
Fax: 02389 40 28 28

 

Mail: buero@golfplatz-werne.de

Web: www.golfplatz-werne.de


Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Milz, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,

als Betreiber der Golfanlagen in Nordrhein-Westfalen haben wir die Corona-Pandemie von Beginn an ernst genommen und alle Maßnahmen, die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen, unterstützt. Wir haben das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Golfanlagen umgesetzt, die Spielergruppen begrenzt sowie die Clubhäuser, die Gastronomie und letztlich unsere Golfplätze geschlossen.

Wir möchten jedoch gerne vermeiden, dass wir wenig sinnvolle Regelungen befolgen müssen, die den Bürgern eher schaden als nützen.

Wir wollen, dass unsere Mitglieder auf unseren Anlagen in Nordrhein-Westfalen zumindest in 2er Flights spielen dürfen.

Begründung

Golfen ist ein Individualsport:

Der Individualsport Golf ist hygienisch und birgt in Zeiten von COVID-19 weniger Ansteckungsrisiken, als ein Spaziergang im öffentlichen Raum. Dafür gibt es eine Vielzahl an Gründen:

  • Spiel nur in 2er Flights (2 Personen auf einer Bahn)
  • Startzeitenbuchung (online o. telefonisch im Vorfeld)
  • Keine physischen Kontakte
  • Immer genügend Sicherheitsabstände
  • Keine Ansammlungen von Menschen
  • Bewegung unter freiem Himmel
  • Golfrunden sind Einbahnstraßen
  • Zusätzliche Hygiene-Konzepte (Masken auf dem Parkplatz, zusätzliche Hinweise auf Sicherheitsmaßnahmen)

2er Flights statt 5er Gruppen:

Für alle Bürger außerhalb unserer Anlagen ist es immer noch möglich, zu fünft aus zwei verschiedenen Haushalten zusammentreffen. Das Golfen in 2er Flights bietet weniger Anreize bzw. Gelegenheit zu Kontakten, als es die offiziellen Kontaktregelungen gestatten würden. Es werden im Vorfeld online oder telefonisch Startzeiten gebucht, sodass in jedem Fall ein großer räumlicher Abstand der 2er Flights gewährleistet werden kann. Durch die Koordination haben wir stets einen Überblick über die Anzahl und Verteilung der Spieler und können so unseren Mitgliedern einen hygienischen, sicheren Bewegungsraum zur sportlichen Betätigung im Freien bieten.

Abstände, Maskenpflicht, Einbahnstraßen-System:

Für einen Aufenthalt auf dem Parkplatz werden Maskenpflicht und einzuhaltende Abstände durchgesetzt werden können. Golfrunden an sich sind Einbahnstraßen. Die Menschen kommen sich auf der Anlage nicht entgegen. Den Spielern geht es in Zeiten von COVID-19 um das Ausüben ihres Sports — den sie seit Jahren betreiben, den sie kennen und lieben, für den sie ausgerüstet sind — und nicht um das Pflegen ihrer Vereins-Kontakte auf der Anlage.

Golfen ist sicherer als alternativer Sport:

Sportliche Betätigung selbst hat einen Wert für die physische und psychische Gesundheit. Auf Sportarten wie Joggen, Walken, Radfahren oder Inlineskaten auszuweichen, bringt weitere Hürden mit sich. Bei alternativem Sport müssen sich die Golfer auf öffentlichen Wegen und stadtnahen Erholungsflächen aufhalten, wo Begegnungen mit unbekannten Menschen und Gruppen wesentlich wahrscheinlicher sind als auf der Golfanlage.

Kontaktlos, hygienisch, sicher:

Wir bitten Sie aus den hier dargestellten Gründen im Namen unserer Clubmitglieder sowie im Namen aller Golfer in NRW, den Golfsport als Individualsport auf den Sportanlagen im Freien — mindestens in 2er Flights — wieder ausüben zu dürfen. Golf ist ein hygienischer, sicherer, kontaktloser Individualsport.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, insbesondere da in 12 anderen Bundesländern Golfen als Individualsport erlaubt ist.

Mit freundlichen Grüßen Die Golfplatzbetreiber und Clubmitglieder der Golfanlagen in Nordrhein-Westfalen

2020 neigt sich dem Ende entgegen

Liebe Golferinnen und Golfer,

was für ein Jahr liegt (fast) hinter uns! Als wir den letzten Weihnachtsnewsletter schrieben und verteilten, ahnte noch niemand, dass sich in 2020 eine weltweite Pandemie verbreiten wird.

Diese Pandemie hat unser aller Leben mit voller Wucht betroffen und auch unseren Golfclub nicht außen vorgelassen. Noch im Februar konnte Daniel Streiberger bei unserem Neujahrsempfang einen exzellenten Vorgeschmack darauf geben, was wir zukünftig in unserer Gastronomie zu erwarten haben. Doch am 17. März 2020 beendete der erste Lockdown das Golferleben auf unserer Anlage abrupt. Erst am 7. Mai durften wir den Spielbetrieb – in eingeschränktem Umfang – wieder aufnehmen.

Mit entsprechenden Hygienekonzepten ist es uns gelungen, doch noch eine halbwegs „normale” Saison zu gestalten. Dies erforderte aber einen erheblichen, personellen Mehreinsatz, der in unserem Club auf ehrenamtlicher Basis geleistet wurde, für den ich mich bei allen Beteiligten im Namen des Vorstands nochmals ganz herzlich bedanken möchte.

Besonders freut mich, dass – bis auf wenige Ausnahmen – Mitglieder und Gäste auf unserer Anlage sich stets coronakonform verhalten haben, so dass wir keine Sanktionen seitens des Gesundheitsamts befürchten mussten. Diesem umsichtigen Verhalten ist es auch zu verdanken, dass es auf unserer Anlage zu keinem einzigen nachverfolgungspflichtigen Ereignis kam.

Aber auch in diesen turbulenten Zeiten gibt es weitere gute Nachrichten zu vermelden.

Um niemand vom Besuch unserer Jahreshauptversammlung abzuhalten, hatten wir uns entschlossen, diese nicht virtuell, sondern erstmals in der Vereinsgeschichte „Openair“ auf unserer Drivingrange zu veranstalten. Dieses Angebot wurde auch entsprechend gut angenommen.

Ebenso konnten wir die diesjährige Clubmeisterschaft – trotz der coronabedingten Einschränkungen – mit einer Rekordbeteiligung durchführen. Bei der Siegerehrung waren wir auch wieder „Openair“ auf der Drivingrange in der Nachbarschaft zum Grün der 18 – mit gebührendem Abstand – zusammen.

Unserem Schatzmeister, Wilfried Anter, ist es durch akribischer Detailarbeit gelungen, öffentliche Fördermittel von Land NRW und Kreis Herford zu akquirieren, so dass wir dringend notwendige Renovierungsarbeiten am Grün von Bahn 1 und 18 sowie an diversen Abschlägen angehen konnten. Diese Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen und wer länger nicht mehr auf dem Platz war, wird manche Stellen nicht mehr wiedererkennen. Unser Platz hat für die neue Saison damit deutlich an Attraktivität gewonnen.

Nicht unerwähnt darf hierbei die Seniorentruppe um Uli Roose bleiben, die alleine für dieses Projekt Eigenleistungen im Gegenwert von 30.000 € in ehrenamtlicher Arbeit erbracht haben. Auch hierfür nochmals ein riesiges Dankeschön!

Glücklicherweise hatten wir uns bereits Ende 2019 um ein System für die Startzeitenreservierung gekümmert, das wir dann ab Mai 2020 auch dringend benötigten. Mittlerweile hat sich die Nutzung von Campo sehr gut eingespielt und ist in einen problemlosen Regelbetrieb übergegangen.

Die Digitalisierung im Clubbüro geht auch im nächsten Jahr weiter voran. Wir werden uns dann von dem in die Jahre geratenen Clubverwaltungssystem Albatros verabschieden und uns in die neue, uns umfassender unterstützende Welt von Club in One begeben.

Trotz massiv wegbrechender Einnahmen wird es uns gelingen, das Coronajahr 2020 mit einer „schwarzen Null“ abzuschließen. Und zum Jahresende werden wir etwas mehr neue Mitglieder, als Abgänge zu verzeichnen haben, so dass unsere Mitgliederzahl am Jahresanfang 2021 stabil bleibt.

Wir befinden uns derzeit im zweiten, strengen Lockdown, so dass man seriöserweise keine konkreten Aussagen für den Start des Jahres 2021 treffen kann. Natürlich haben wir für das neue Jahr geplant, aber es wird wohl notwendig sein, dass wir auch einen Plan B und C und vielleicht auch D in der Hinterhand haben. Insofern werden wir jeweils kurzfristig bekannt gegeben, was die nächsten Veranstaltungen unseres Clubs sein werden.

Tragen wir alle durch unser Verhalten dazu bei, dass die Infektionsketten unterbrochen werden und das Virus wieder kontrollierbar wird. Die nach Weihnachten beginnenden Impfungen gegen das Virus sind ein Silberstreif am Horizont, der uns Mut machen sollte für das neue Jahr. Hierzu ist es aber auch notwendig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen, so dass wir die kritische Masse der „Herdenimmunität“ erreichen. Genügend Impfstoff, um diesen Wert zu erreichen, wird vorhanden sein.

Lasst uns alle dieses Weihnachtsfest und diesen Jahreswechsel in sehr beschaulichem Rahmen begehen, auf dass das Jahr 2021 uns wieder ein Leben mit mehr Freiheiten ermöglicht.

Ich wünsche daher – im Namen des gesamten Vorstandes – ein geruhsames und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein (möglichst) coronafreies, neues Jahr

Edwin Kieltyka

Präsident

Golfplätze bleiben geschlossen

23.12.20:

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb unter anderem auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Anders als bis dahin ist jetzt auch der im Freien stattfindende Individualsport auf Sportanlagen nicht mehr möglich. Die Antragsteller, der Mitglied in einem Düsseldorfer Golfclub ist, hatte geltend gemacht, von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf gehe keine Gefahr der Verbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus aus.

Den gesamten Bericht könnt ihr hier lesen: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts

Der 4. Advent ist vorbei …

und schon schmücken unsere Drivingrange 4 Lichter mit zusammen 16.000 K und somit 156.400 lm.

Wenn denn dann wieder gespielt werden darf können wir auch im Dunkeln trainieren!

Wir freuen uns auf die nächste Saison!

Aktuelle Spielbedingungen für unsere Vollmitglieder im GC Rehburg-Loccum

Unser Partnerclub Rehburg-Loccum erlaubt unseren Vollmitgliedern unter den aktuellen Corna-Bedingungen seinen Platz zu spielen.

Nur noch unsere Mitglieder dürfen als Gäste den Platz in Rehburg-Loccum nutzen, alle anderen Gäste sind außen vor!

Bitte beachtet folgendes:

  • Das Clubbüro ist geschlossen
  • Reservierungen (5 Tage im Voraus) sind ausschließlich per E-Mail ( info@gcrl.de ) möglich und werden auch per E-Mail bestätigt.
  • Zum Schutz der eigenen Mitglieder sind aber nur einige Startzeiten für uns pro Tag möglich.
  • Ein „Verweilen“ auf der Anlage ist strikt untersagt.

Mehr Infos im Facebook-Post des Clubs.

Land NRW: Golf spielen verboten.

Mit in Kraft treten der Coronaschutzverordnung vom 14.12.20, gültig ab 16.12.20 ist das Golf spielen verboten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung hat am Montag, 14. Dezember 2020, die überarbeitete Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von Sonntag in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzt. Danach gelten bis zunächst 10. Januar 2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen.

„Die Zahlen der letzten Wochen haben verdeutlicht, dass unsere bisherigen Maßnahmen zwar geholfen haben, um den massiven Anstieg der Neuinfektionen zu durchbrechen. Sie haben aber nicht gereicht, um den Trend im Infektionsgeschehen umzukehren. Und das ist dringend nötig. Wir werden daher den MPK-Beschluss konsequent umsetzen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die neuen Regeln werden uns allen viel abverlangen – gerade in dieser Jahreszeit. Wir sind soziale Wesen. Solch massive Kontaktbeschränkungen – noch dazu an Weihnachten – liegen nicht in unserer Natur. Das Virus ist aber auch an Heiligabend ansteckend. Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, diszipliniert, aber auch mit einem offenen Auge für unsere Mitmenschen durch den Lockdown zu gehen.“

Zusätzlich zu den Regelungen, die bereits zum 1. November 2020 in Kraft getreten sind („Lockdown light“) gelten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, folgende Regelungen:

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Nachlesen der Mitteilung hier: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer

 

Nachzulesen ist die aktuelle Coronaschutzverordnung hier: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210212_coronaschvo_ab_14.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Platz wieder geöffnet

Unser Platz kann ab dem 12.12.20 wieder gespielt werden.

Update 7.12.20: Umstellung der Handicaps

Update 7.12.20:

Der DGV hat die Umrechnung vorgenommen, leider hat es bei Stammblättern mit sehr wenigen Ergebnissen eine unzutreffende Berechnung gegeben. Das Problem wird aktuell behoben und anschließend werden diese Scoring Records neu berechnet und veröffentlicht. Wir bitten hier noch um ein paar Tage Geduld.

Die Handicaps bei 20 vorhandenen vorgabewirksamen Turnieren sind schon berechnet. Diese können bereits unter https://www.golf-dgv.de/ abgerufen werden. Hier findet ihr auch weitere Infos zum World-Handicap-System.

Konvertierung der EGA-Vorgabe in einen WHI (Klick hier)

Die Neuerungen in Kürze

EGA-Vorgabensystem (bisher) World Handicap System (neu)
EGA-Vorgabe (World-)Handicap-Index (WHI/HCPI)
Spielvorgabe Course-Handicap
Vorgabenwirksam (vgw) Handicap-relevant (HR)
Vorgabenfortschreibung Durchschnittsberechnung des Handicaps
Streichloch (bei zu vielen Schlägen) Gewertetes Bruttoergebnis
Vorgabenklassen / Pufferzonen entfällt vollständig
Grundlage: Stableford-Nettopunkte Grundlage: Score Differential (SD)
EDS RPR (registrierte Privatrunden)
EDS nur für Vorgabenklassen 2 – 6 RPR für alle Spieler
9-Loch vgw nur für Vorgabenklassen 2 – 6 9 Loch HR für alle Spieler
vgw oder nicht vgw Turniere Alle Einzel-Zählspiel-Formate in der Spielsaison sind HR

Update 24.11.20:

Der DGV informierte uns folgendermaßen:

die Umstellung auf das neue World Handicap System (WHS) läuft. Bereits jetzt sind mit großem Aufwand mehr als 20 Millionen Stammblatteinträge, das bisherige Handicap betreffend, für die neuen Anforderungen konvertiert und in WHS-Daten übertragen worden.

Gerne hätte der DGV den neuen Wert auch bereits, wie angekündigt, den Golfspielerinnen und -spielern auf der golf-dgv.de bereitgestellt. Aus rein rechtlichen Gründen ist das zurzeit bis mindestens zum 1. Dezember noch nicht möglich. Wir sind bemüht die Situation so schnell wie möglich zu klären und informieren Sie dazu zu gegebener Zeit.


22.11.20:

Der DGV konvertiert momentan die aktuellen EGA-Vorgaben in den World Handicap Index. Hier ein Video zum mehr oder weniger besseren Verständnis dieser Konvertierung:

Konvertierung der EGA-Vorgabe in einen WHI (Klick hier)

Das neue Handicap könnt ihr dann demnächst unter https://www.golf-dgv.de/ nachschauen. Dort gibt es auch noch weitere Informationen zum World Handicap System.