Landesregierung NRW: Änderungen ab dem 30.05.2020
Von der Landesregierung NRW ist eine ab dem 30.05.2020 geltende neue CoronaschutzVO erlassen worden, die – unter Beachtung von Hygienekonzepten – wieder Golfturniere zulässt!
Voraussetzung ist ein vorhandenes und genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept (vgl. §9.6. i.V.m. §2.b. Coronaschutzverordnung).
Weiterhin räumt § 9.4. unter Auflagen auch wieder die Möglichkeit zur Nutzung der Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen ein.
Wir arbeiten daran eine Genehmigung für unser Konzept zu erhalten und werden das dann so schnell wie möglich umsetzen!
Es bleibt spannend!
Wer Lust hat sich das ganze durchzulesen, findet hier ihre/seine Befriedigung:
CoronaschutzverordnungNRWab30.05.2020