Der Vorstand informiert: Wir spielen weiter Golf
Nach genauester Analyse und Rücksprache hat der Vorstand beschlossen, dass die neue CoSchVo vom 30.10.20 uns die Möglichkeit gibt, weiter auf unserem Golfplatz zu spielen.
Paragraph 9 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“, die das Land NRW am Freitag (30. Oktober 2020) veröffentlichte, befasst sich dem Bereich Sport. Grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
„Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“, heißt es aber weiter. Genau dieser Passus trifft auf die Golfplätze zu. Golf gehört zu den Individualsportarten, somit kann allein, zu zweit oder mit Personen des gleichen Haushalts weiter gegolft werden.
“Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig”, heißt es in der Verordnung. Alleine dürfen diese weiter genutzt werden. Da nur Wettbewerbe in Profiligen und anderen berufsmäßigen Sportausübungen zulässig sind, muss vorerst auf Amateur-Golfturniere im Club verzichtet werden.
Es können also weiter Startzeitbuchungen vorgenommen unter der Bedingung, entweder alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes!
Wir werden im Laufe des Wochenendes campo auf Zweierflights umstellen.
Verordnungen Ab 02 11 2020 Anlage DGV Bulletin 25:
Verordnungen Ab 02.11.2020 Anlage DGV Bulletin 25 Stand 01.11.2020