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Der Kreissportbund Herford informiert (30.3.21)
/in Verbände/von HWSehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie kurz über die wesentlichen Neuerungen informieren, die die neue Corona-Schutzverordnung und die Bestimmungen des Kreises Herford für den Freizeit- und Amateursport mit sich bringt.
Ab Montag, den 29.03.2021 ist in NRW Sport „unter freiem Himmel“ (CoronaSchVO § 9) für folgende Personen erlaubt:
Da im Kreis Herford der 7-Tages-Inzidenz-Wert gegenwärtig über 100 liegt, würde nun die „Corona-Notbremse“ gemäß der aktuellen CoronaSchVO greifen. Der Kreis Herford hat aber abweichend davon in einer Allgemeinverfügung angeordnet, dass durch einen tagesaktuellen negativen Covid19-Test die „Corona-Notbremse“ ausgesetzt werden kann.
Daher gilt bei einem anhaltenden Inzidenzwert von über 100 ab dem 29.03.2021 bis zum Ablauf der aktuellen Corona-Schutzverordnung am 18.04.2021 für den Sport im Kreis Herford folgende Regelung:
In beiden Fällen ist die einfache Nachverfolgung (Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein) sicherzustellen.
Der Abstand innerhalb aller o. g. Gruppen darf weniger als 1,50 m betragen. Körperkontakt während des Trainings ist dennoch zu vermeiden. Zwischen verschiedenen Trainingsgruppen oder Personen aus anderen Gruppen muss jedoch ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden.
Räumlichkeiten: Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden oder Duschen ist weiterhin untersagt.
Reitsport: Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch weiterhin in geschlossenen Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei jedoch untersagt.
Bitte erkundigen Sie sich als Vereinsvertreter/-in bei Ihrer zuständigen Kommune, wann die Öffnung „Ihrer“ Sportanlage vor Ort umgesetzt werden kann. Des Weiteren gilt auch für die Sportlerinnen und Sportler die bekannten Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten, damit hieraus eine weitere Lockerungsstufe der Öffnung für den Sport ermöglicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Kreissportbund Herford informiert (nicht nur für Golfer)
/in Verbände/von HWSehr geehrte Damen und Herren,
bereits am vergangenen Freitag informierten wir Sie über die Neuerungen in der Corona-Schutzverordnung (Anhang) mit Gültigkeit ab 8.03.2021.
Wie Ihnen bekannt ist, kann in NRW Sport und Bewegung „unter freiem Himmel“ (CoronaSchVO § 9) für folgende Personen (wieder) ausgeübt werden:
Es gab im organisierten Sport offensichtlich Unstimmigkeiten darüber, wie groß der Abstand zwischen den Personen bzw. Personengruppen mindestens sein muss, um die Vorgaben der Schutzverordnung einzuhalten.
Hier unsere Ergänzung für Ihre Planung: Trainierende einer Gruppe müssen während ihres Trainings einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten, während sie einen Mindestabstand von 5 m zu einer anderen Trainingsgruppe nicht unterschreiten dürfen.
Darüber hinaus haben wir Informationen erhalten, dass es in der Stadt Bielefeld schon jetzt möglich sei, ein Mannschaftstraining unter Vorlage von negativen Corona-Schnelltests für Personen über 14 Jahre auszurichten. Unsere Nachfrage bei der Stadt Bielefeld hat ergeben, dass es sich hierbei um eine Fehlmeldung handelt. Diese Möglichkeit ist frühestens im vierten Öffnungsschritt ab dem 22.03.2021 geplant; dann jedoch abhängig von der 7-Tage-Inzidenz (<50 oder >50-100). Deshalb bleibt vorerst der zweite Öffnungsschritt (s. oben) in Nordrhein-Westfalen aktuell.
Absage aller Ligaspiele in NRW
/in Verbände/von HWDer Golfverband NRW sagt Ligaspiele AK 30/50/65 u. Jungendliga 2020 ab.
Rundschreiben 16 Absage Ligasysteme 2020