Verbände

Der Kreissportbund Herford informiert (24.11.21)

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportler:innen,

die Coronalage hat sich in den vergangenen Wochen weiter angespannt. Im Hinblick auf die derzeitige Situation, wurde die neue Coronaschutzverordnung in vielen Teilen geändert. Die neue Verordnung (gültig ab 24.11.2021) sieht erfreulicherweise keinen erneuten „Sportlockdown“ vor. Dennoch gelten härtere Regelungen, insbesondere für Personen ohne gültigen „Immunisierungsstatus“. Nachfolgend haben wir für Sie die Änderungen im Sportbetrieb durch die neue Verordnung wieder zusammengefasst:

2G- oder 3G-Regelung, das ist hier die Frage?

  1. Es gilt in und auf Sportstätten (auch Schwimmbäder) sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum die 2G-Regelung im Sport, sowohl im Training als auch im Wettkampf.
    Eine Ausnahme, die vermutlich die wenigsten Vereine im Kreisgebiet betrifft, sind Sportler:innen in Profiligen. Diese gelten als Berufssportler:innen und können übergangsweise einen Testnachweis vorlegen.
  2. Zuschauende haben ebenfalls einen 2G-Nachweis vorzulegen, also auch Angehörige, die beim Training ihrer Kleinen zusehen.
  3. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten die 2G-Regeln nicht!
  4. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Beim Eltern-Kind-Turnen müssen die Eltern dennoch die 2G-Regelung erfüllen.
  5. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund der Schultestungen als getestet. Sie fallen nicht unter die Immunisierungsregelung.
  6. Übungsleitende, also „ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen“ (§ 4 Abs. 4 CoronaSchVO) müssen immunisiert oder getestet sein (3G-Regelung!). Der Nachweis über die Negativtestung ist vor Beginn der Tätigkeit zu erbringen. Während der gesamten Tätigkeit ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. In Einzelfällen kann auch die Maske abgesetzt werden, so die Verordnung. Wir empfehlen jedoch durchgehend das Tragen einer Maske.
  7. Die Nachweise einer Immunisierung oder über die Testung können ab sofort über die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App kontrolliert werden. Die Bedienung ist sehr einfach und zu empfehlen.
  8. Rechtlich erforderliche Sitzungen von Vereinen (Mitgliederversammlung oder Vorstandssitzung) fallen unter die 3G-Regelung. Bitte informieren Sie sich dennoch bei Ihrem Hausherrn (öffentlich oder privat), ob dieser vor Ort eine andere Regelung (2G) vorsieht.

Bitte halten Sie sich auch weiterhin genau an die vorgegebenen Regelungen, damit Sport in bzw. auf Sportstätten weiterhin möglich bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Wörmann
Geschäftsführer
______________________________________

Kreissportbund Herford e.V.
Amtshausstraße 3 – 32051 Herford
Tel. 05221 131436 – Fax: 05221 131434
www.ksb-herford.de

Servicezeiten
Montags bis freitags    8:30 – 12:30 Uhr
Donnerstags zusätzlich 13:00 – 17:00 Uhr

(Weitere Termine nach Absprache möglich)

Kreissportbund Herford e.V.
Präsident: Ulf-Cord Dreier, Vizepräsidentin: Colette Pöppel-Stadelmann/Vizepräsident: Ralf Noltemeyer

Geschäftsführer: Nils Wörmann
Vereinsregister Bad Oeynhausen, VR 21177

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🌻 PREISGEKRÖNTE BLUMENWIESE 🏆

Das Engagement für unsere herrliche Blumenwiese am 18. Abschlag hat sich nicht nur als optischer Hingucker während der Saison gelohnt:

Beim Wettbewerb des Golfverband Nordrhein-Westfalen kam die Blumenwiese so gut an, dass unser Club mit 1000 Euro ausgezeichnet wurden.

Über das Geld darf sich unsere Jugendarbeit freuen!

Blumenwiese 2021 – Gewinnübergabe

Der Kreissportbund Herford informiert (15.5.21)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportler:innen,

seit dem 15. Mai.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Sie im Detail unter dem nachfolgenden Link nachlesen können. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab 15.5.21

Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander bei über oder unter 100 liegt. Sollte sich die Inzidenzlage im Kreis Herford so positiv weiterentwickeln, könnten ab kommendem Freitag Öffnungsschritte für einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 erfolgen. Wie schnell die jeweiligen Kommunen im Kreisgebiet eine Öffnung von Außensportanlagen vornehmen, ist uns bisher nicht bekannt. Wir rechnen aber fest ab der 21. Kalenderwoche mit Öffnungen für den Sport.

Im Anhang erhalten Sie drei Tabellen des Landessportbundes NRW, in denen die Regeln für den Sport bei Inzidenzlagen von a) über 100, b) 50 bis 100 und c) unter 100 detailliert aufgeführt sind:

  1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes
  2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO
  3. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO

Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport im Kreis Herford in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass sich diese positive Entwicklung fortsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Wörmann
Geschäftsführer

Regeln für den Sportbetrieb bei Inzidenz über 100

Regeln Für Sportbetrieb Bei Inzidenz über 100, Stand 14.5.2021

Regeln für den Sportbetrieb bei Inzidenz zwischen 50 und 100

Regeln Für Sportbetrieb Bei Inzidenz 50 Bis 100, Stand 14.5.2021

Regeln für den Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50

Regeln Für Sportbetrieb Bei Inzidenz Unter 50, Stand 14.5.2021