Verbände

Ausbildung zum Clubspielleiter:in

Der GVNRW bietet wieder die Ausbildung zum Clubspielleiter an.

Wer daran Interesse hat, melde sich bitte beim Club (info@gc-rl.de), sodass der Club bis zum 15.01.2025 die Anmeldung dazu versenden kann.

Weiter Informationen hier: Clubspielleiterausbildung

Wichtige Änderungen zur Golfsaison 2022

„Risiko Golfsport“: neuer DGV-Haftpflichtschutz für Golfspieler (DGV-GolfProtect) ab 2022

Ganz ungefährlich ist der Golfsport nicht. Bei kaum einer anderen Sportart wird ein Ball so sehr beschleunigt wie beim Golf und bei keiner anderen Sportart wird der Ball so weit geschlagen. Unglücklicherweise hin und wieder auch weit aus der geplanten Richtung. Die Folge: Schäden durch „abirrende Golfbälle“, wie das im Versicherungsjargon so schön treffend heißt. Eher selten, dass hier die private „normale“ Haftpflicht eintritt.

Bislang gab es für alle Mitglieder bzw. Spielberechtigte auf deutschen Golfplätzen bei solchen und ähnlichen Fällen eine vom Deutschen Golf Verband (DGV) abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die gezielt und weitgehend für derartige Schäden, mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 Euro, aufkam und damit Versicherungslücken schloss.

Diesen Automatismus wird es ab der Saison 2022 so nicht mehr geben. Nachdem sich die jährliche Gesamtschadenssumme und auch die Schadenshäufigkeit in den Jahren sehr stark nach oben entwickelt haben, hat der bisherige Versicherer den Vertrag gekündigt. Nur mit einer unverhältnismäßig höheren Versicherungsprämie, bei gleichzeitig reduzierter Leistung, wäre eine Verlängerung möglich gewesen. Dies war für den DGV nicht darstellbar. Aus diesem Grund gibt es ab der kommenden Saison (mit Jahresbeginn 2022) ein neues Versicherungsmodell für Golfspieler. „Automatisch“ versichert sind dann weiterhin Kinder und Jugendliche bis achtzehn Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder.

Alle anderen, und das ist für Sie wichtig, haben zukünftig die Möglichkeit, sich (sogar ohne Zahlung eines Geldbetrages!) zu versichern und das mit verbessertem Leistungsumfang (nämlich halbiertem Selbstbehalt). Dafür ist aber ab sofort eine aktive Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der HanseMerkur, und eine damit verbundene Erlaubnis einer persönlichen werblichen Ansprache durch den DGV-Partner verbunden. Wünscht man die werbliche Ansprache nicht, kann man sich alternativ dem neuen DGV-Haftpflichtschutz (DGV-GolfProtect) auch zum vergleichsweise sehr günstigen Preis von 12 Euro pro Jahr anschließen.

Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz gibt es online unter www.golf.de/Versicherung. Dort ist zum Jahreswechsel 2021/2022 auch der oben angesprochene unmittelbare Versicherungsanschluss (durch Werbeeinwilligung oder Jahresbetrag) mit ganz wenigen Klicks möglich. Informieren Sie sich. Es zahlt sich so oder so aus.


Golf.de ab 2022 neu, dann mit allen Handicap-Services direkt auf der Seite

Online wird sich ab dem 19. Januar 2022 einiges ändern beim Deutschen Golf Verband. So wird sich die www.golf.de komplett neu aufstellen und dann unter anderem alle Handicap-Services, die bisher über die mygolf.de bereitgestellt wurden, direkt in die golf.de eingliedern. Im Mein-Profil-Bereich werden dann alle individuellen Informationen und Serviceangebote des Verbandes und seiner Mitglieder und Partner inklusive des persönlichen Handicaps und aller damit verbundenen Zahlen Daten und Fakten zu finden sein. Einen ersten Einblick auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand der golf.de gibt es schon heute unter www.golf-dgv.de .

GV NRW – Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 24.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land NRW hat mit Gültigkeit ab dem heutigen 24.11.2021 eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt, die auch für den Golfsport Änderungen zur Folge hat. Den Link zur neuen Verordnung fügen wir weiter unten bei.

Nachstehend finden Sie die für den Golfsport relevanten Punkte, gemäß unserer Interpretation:

  1. Golfanlagen fallen unter die Regelungen der Sportstätten. Demnach ist die Ausübung des Golfsports (Golfplatz und Übungseinrichtungen), unabhängig ob individuell oder gemeinsam, nur Personen aus der Gruppe der 2G (geimpft oder genesen) erlaubt. Anders lautende Regelungen bestehen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, sowie für Personen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung aktuell nicht geimpft werden dürfen.
  2. Alle Golfclubs und Golfanlage müssen den Stand der Immunisierung bei Zutritt kontrollieren, und, zumindest stichprobenartig, einen Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier der Person vornehmen.

Bei konkreten Einzelfragen zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Ordnungs- oder Gesundheitsamt.

Coroanschutzverordnung ab dem 24.11.2022

Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Eltweg 4
47809 Krefeld
Telefon: 02151-931910
Telefax: 02151-572486

www.gvnrw.de

golf@gvnrw.de